Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sie dient zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und dem Erkennen von Berufsrisiken.

Bei Auszubildenden, die nach dem 1. Lehrjahr das 18. Lebensjahr noch nicht ereicht haben, findet eine 2. Untersuchung statt.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Körperliche Untersuchung

Wir führen die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung bei eigenen Patienten durch. Wichtig ist, dass Sie den Berechtigungsschein der Schule mitbringen und die Eltern den Anamnesebogen ausfüllen und unterschreiben